Positionierung · 9 Min. Lesezeit ·

Kleinunternehmerregelung Trauerredner — lohnt sie sich?

Rechnung und Taschenrechner auf dem Schreibtisch eines freiberuflichen Trauerredners

Kleinunternehmerregelung für Trauerredner — lohnt sie sich?

Ein Grossteil der Trauerredner in Deutschland starten mit der Kleinunternehmerregelung nach Paragraph 19 UStG. Die Grenze liegt seit 2025 bei 25.000 Euro Vorjahresumsatz. Ob sich die Regelung für dich lohnt, hängt von 3 Faktoren ab: deinem Auftragsvolumen, deinen Betriebsausgaben und deiner Kundschaft.

Auf einen Blick

  • Deutschland: Kleinunternehmerregelung bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz (seit 2025; vorher 22.000 Euro).
  • Österreich: Kleinunternehmergrenze bei 55.000 Euro Jahresumsatz (seit 2025).
  • Schweiz: Keine Kleinunternehmerregelung — MwSt-Pflicht erst ab 100.000 CHF Jahresumsatz.
  • Vorteil: Keine Umsatzsteuervoranmeldungen, einfachere Buchhaltung, günstigere Rechnungen für Privatkunden.
  • Nachteil: Kein Vorsteuerabzug, potenzieller Nachteil bei B2B-Kunden wie Bestattern.

Die Grundregeln in Deutschland

Paragraph 19 UStG gibt dir die Möglichkeit, auf die Erhebung von Umsatzsteuer zu verzichten. Du weist auf deinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus, musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und sparst dir den damit verbundenen Verwaltungsaufwand.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Schwellen. Dein Vorjahresumsatz darf maximal 25.000 Euro betragen. Im laufenden Jahr darfst du 100.000 Euro nicht überschreiten. Die alte Grenze von 22.000 Euro, die seit 2020 galt, ist Geschichte.

Für die Praxis bedeutet das: Bei einem durchschnittlichen Honorar von 500 Euro pro Trauerfeier darfst du im Vorjahr bis zu 50 Trauerfaelle bearbeitet haben, ohne die Grenze zu reissen. Nebenberufliche Redner mit 4 bis 6 Reden pro Monat bleiben damit fast immer unter der Schwelle.

Eine wichtige Änderung seit 2025: Überschreitest du die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr, musst du ab genau diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer ausweisen. Nicht ab dem nächsten Quartal, nicht ab dem nächsten Jahr — sofort. Das kann mitten in einer Rechnung passieren. Früher galt eine grosszügigere Übergangsregel.

Karin Hofer aus Kassel hat das im Oktober 2025 erlebt. Sie hatte die 25.000-Euro-Grenze im Vorjahr knapp unterschritten und nutzte weiterhin die Kleinunternehmerregelung. Im laufenden Jahr hätten ihre Aufträge sie über die Grenze gebracht — aber die 100.000-Euro-Schwelle lag so weit entfernt, dass das für sie keine Rolle spielte. Ihr Problem war ein anderes: Sie hatte im November einen grösseren Fortbildungskurs gebucht und konnte die 780 Euro Vorsteuer daraus nicht geltend machen. Bei ihrer Steuerberaterin kam die Frage auf, ob sich der Status noch lohnt.

Was du auf der Rechnung anders machst

Als Kleinunternehmer schreibst du auf jede Rechnung den Hinweis: Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäss Paragraph 19 UStG. Statt „500 Euro netto zzgl. 19 Prozent MwSt = 595 Euro brutto” steht auf deiner Rechnung schlicht „500 Euro”.

Das hat für Privatkunden — also Familien, die direkt bei dir buchen — einen klaren Vorteil. Sie zahlen weniger. Ein Honorar von 500 Euro bleibt 500 Euro. Bei Regelbesteuerung würden sie 595 Euro zahlen. In einer Situation, in der Familien ohnehin mit hohen Bestattungskosten belastet sind, kann dieser Unterschied dein Argument sein.

Stefan Riedl aus Regensburg hat sich bewusst für die Kleinunternehmerregelung entschieden, obwohl er die Umsatzgrenze fast erreicht. Sein Grund: 80 Prozent seiner Aufträge kommen direkt von Familien, nicht über Bestatter. „Die Mutter von Herrn Kraus hat mich nach der Feier angesprochen und gesagt: Dass da keine Mehrwertsteuer drauf war, das hat mich überrascht. Bei der Bestattung kommt ja auf alles noch was drauf.” Stefan sieht den Kleinunternehmerstatus als Teil seiner Positionierung im ländlichen Raum.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Weniger Verwaltung. Keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen. Keine Voranmeldung über ELSTER. Keine laufende Berechnung von Vorsteuer und Umsatzsteuer. Seit 2024 musst du auch keine jährliche Umsatzsteuererklaerung mehr abgeben — die laufenden Voranmeldungen UND die Jahreserklaerung entfallen komplett. Für Redner, die ihre Buchhaltung selbst machen, spart das geschätzt 10 bis 20 Stunden pro Jahr.

Preisvorteil bei Privatkunden. Familien, die dich direkt buchen, zahlen keinen Steueraufschlag. Dein Honorar ist der Endbetrag. Das vereinfacht das Gespräch über Geld in einer emotional belasteten Situation.

Einfacher Einstieg. Du startest deine Tätigkeit, meldest sie beim Finanzamt an, kreuzt auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung „Kleinunternehmerregelung” an — fertig. Kein Antrag, keine Prüfung, keine Wartezeit.

Planungssicherheit im Nebenberuf. Solange du die Umsatzgrenzen einhaltst, bleibt dein Status stabil. Du musst dir keine Gedanken über Steuersaetze machen und kannst dich auf dein Handwerk konzentrieren.

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Kein Vorsteuerabzug. Jeder Euro Mehrwertsteuer, den du für berufliche Ausgaben zahlst, bleibt an dir hängen. Das betrifft Fahrtkosten, Kleidung, Technik, Fortbildungen, Software und Büromaterial. Bei niedrigen Betriebsausgaben ist das verschmerzbar. Aber stell dir vor, du kaufst einen Gebrauchtwagen für 12.000 Euro brutto — die 1.916 Euro Vorsteuer darin sind verloren.

Monika Brandt aus Lübeck hat sich einen gebrauchten Kombi für Anfahrten zu Trauerfeiern gekauft. Erst beim Steuerberater erfuhr sie, dass sie als Kleinunternehmerin die Vorsteuer nicht geltend machen konnte. „Das waren fast 2.000 Euro, die ich hätte sparen können. Mein Steuerberater hat mir dann vorgerechnet, ab welchem Punkt sich die Regelbesteuerung für mich lohnt.”

Möglicher Nachteil bei Bestattern. Bestatter sind Unternehmer. Wenn sie dein Honorar als Fremdleistung an die Familie weiterberechnen, können sie bei einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer den Vorsteuerabzug nutzen. Bei einer Kleinunternehmer-Rechnung entfällt dieser Vorteil. In der Praxis stellt das selten ein Hindernis dar — aber es kann bei Honorarverhandlungen eine Rolle spielen.

Wahrnehmung als „klein”. Die Bezeichnung „Kleinunternehmer” trägt ihren Namen nicht ohne Grund. Manche Kollegen empfinden den Hinweis auf der Rechnung als Stigma. In einer Branche, in der Vertrauen und Professionalität entscheidend sind, kann das ein Faktor sein. Ob deine Kunden das so wahrnehmen, hängt stark von deinem Umfeld ab. Eine Familie im ländlichen Thüringen wird den Rechnungshinweis anders lesen als ein Grossstadtbestatter mit 200 Trauerfaellen pro Jahr.

Kleinunternehmerregelung in Österreich

Österreich hat seit dem 1. Januar 2025 die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro Jahresumsatz (Bruttogrenze) angehoben. Vorher lag sie bei 35.000 Euro. Der Regelsteuersatz beträgt 20 Prozent.

Für österreichische Trauerredner ist die Regelung grosszügiger als in Deutschland. Bei einem Honorar von 600 Euro pro Trauerfeier kannst du bis zu 91 Trauerfaelle im Jahr bearbeiten, bevor du die Grenze überschreitest. Selbst hauptberufliche Redner mit 6 bis 8 Reden pro Monat bleiben unter diesem Wert.

Elisabeth Gruber aus Graz arbeitet seit drei Jahren hauptberuflich als Trauerrednerin. Mit rund 70 Trauerfaellen pro Jahr und einem Durchschnittshonorar von 550 Euro liegt ihr Jahresumsatz bei etwa 38.500 Euro — weit unter der neuen Grenze. „Für mich macht die Regelbesteuerung keinen Sinn. Meine Ausgaben sind überschaubar, und die Familien schätzen es, dass kein Steueraufschlag kommt.”

Ein Unterschied zu Deutschland: In Österreich gibt es eine Toleranzgrenze von 10 Prozent. Du darfst die 55.000-Euro-Schwelle um bis zu 10 Prozent überschreiten — in diesem Fall fakturierst du bis Jahresende weiterhin ohne Umsatzsteuer. Die Befreiung entfällt dann erst ab dem nächsten Kalenderjahr. Achtung: Wer die 55.000-Euro-Grenze in einem Jahr ueberschreitet — auch innerhalb der Toleranz — verliert den Kleinunternehmerstatus im Folgejahr, weil der Vorjahresumsatz die Grenze ueberschritten hat. Überschreitest du die Grenze um mehr als 10 Prozent, wird die Umsatzsteuer sofort ab dem überschreitenden Umsatz fällig.

MwSt-Befreiung in der Schweiz

Die Schweiz kennt keine Kleinunternehmerregelung im deutschen Sinne. Stattdessen gilt eine einfache Umsatzgrenze: Wer weniger als 100.000 CHF pro Jahr umsetzt, ist von der Mehrwertsteuer befreit. Keine Registrierung, keine Abrechnung, keine Erklärung.

Der MwSt-Normalsatz in der Schweiz beträgt 8,1 Prozent. Für Trauerredner gibt es keinen ermässigten Satz.

Peter Ammann aus Bern hält etwa 50 Trauerfeiern pro Jahr. Bei einem Honorar von 1.100 CHF liegt sein Umsatz bei rund 55.000 CHF — deutlich unter der Grenze. „In der Schweiz stellt sich die Frage nach der Mehrwertsteuer für die meisten Einzelredner gar nicht. Du brauchst schon zwei Standbeine oder ein sehr grosses Einzugsgebiet, um an die 100.000 Franken zu kommen.”

Auch Trauerredner, die im Kanton Zürich mit höherem Preisniveau arbeiten und 80 Feiern pro Jahr abhalten, erreichen bei 1.200 CHF Durchschnittshonorar erst 96.000 CHF. Die Grenze ist so hoch angesetzt, dass sie für Einzelredner in der Praxis kaum relevant wird.

Eine freiwillige Registrierung ist möglich und kann sich lohnen, wenn du hohe Betriebsausgaben hast — etwa ein geleastes Fahrzeug oder ein angemietetes Büro. In diesem Fall kannst du 8,1 Prozent Vorsteuer zurückfordern. Für die meisten Redner mit niedrigen Fixkosten überwiegt der Verwaltungsaufwand den finanziellen Vorteil.

DACH-Vergleich auf einen Blick

KriteriumDeutschlandÖsterreichSchweiz
Umsatzgrenze25.000 EUR (Vorjahr)55.000 EUR (Jahr)100.000 CHF (Jahr)
Regelsteuersatz19 %20 %8,1 %
ToleranzgrenzeKeine10 % jährlichKeine
Sofortwirkung bei GrenzüberschreitungJa (seit 2025)Ja bei mehr als 10 %, sonst FolgejahrJa
Vorsteuerabzug möglichNeinNeinNein

Wann du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten solltest

Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist freiwillig — und er bindet dich in Deutschland für fünf Kalenderjahre. Danach kannst du zurückwechseln. Diese Bindungsfrist macht die Entscheidung zu einer strategischen Weichenstellung, nicht zu einer Formalie.

Drei Szenarien, in denen der Verzicht sinnvoll ist:

Szenario 1: Grössere Investitionen stehen an

Du planst die Anschaffung eines Fahrzeugs, eine umfangreiche Fortbildung oder die Einrichtung eines Büros. Die Vorsteuer auf diese Ausgaben kann mehrere tausend Euro betragen. In diesem Fall rechnest du durch: Wie hoch ist die Vorsteuer aus meinen geplanten Investitionen? Und wie hoch wäre die Umsatzsteuer, die ich künftig auf meine Honorare aufschlagen muss?

Ralf Werner aus Braunschweig hat den Verzicht erklärt, als er sich 2024 einen Kombi für 18.000 Euro brutto kaufte. Die Vorsteuer von 2.874 Euro hat er zurückerhalten. Gleichzeitig musste er ab dem Folgemonat 19 Prozent auf seine Honorare aufschlagen. Für seine Bestatter-Kunden war das kein Problem — die ziehen die Vorsteuer selbst ab. Für seine Direktkunden hat er das Bruttohonorar so angepasst, dass es nur minimal über dem alten Nettopreis lag.

Szenario 2: Dein Kundenmix ist B2B-lastig

Wenn 60 Prozent oder mehr deiner Aufträge über Bestatter laufen, profitierst du von der Regelbesteuerung. Der Bestatter kann die Vorsteuer aus deiner Rechnung abziehen. Dein Honorar ist für ihn kostengünstiger als das eines Kleinunternehmers — bei gleichem Nettobetrag. Das kann dir bei Verhandlungen einen Vorteil verschaffen.

Szenario 3: Du naherst dich der Umsatzgrenze

Wenn dein Vorjahresumsatz bei 20.000 bis 24.000 Euro liegt und du mit steigender Auftragslage rechnest, solltest du den Wechsel kontrolliert planen. Ein unvorbereiteter Statusverlust mitten im Jahr zwingt dich, rückwirkend Rechnungen zu korrigieren und Kunden über den Aufschlag zu informieren. Besser: Du verzichtest freiwillig zum Jahreswechsel und kommunizierst die Änderung deinen Bestattern vorab.

Die Rechnung in der Praxis

Stell dir zwei Szenarien vor — beide mit einem Netto-Honorar von 500 Euro pro Trauerfeier und 45 Trauerfaellen im Jahr.

Szenario A — Kleinunternehmer: Dein Jahresumsatz beträgt 22.500 Euro. Betriebsausgaben (Fahrt, Kleidung, Technik, Fortbildung): 3.200 Euro brutto. Die darin enthaltene Vorsteuer von rund 511 Euro kannst du nicht abziehen. Dein Gewinn vor Einkommensteuer: 19.300 Euro. Verwaltungsaufwand für Umsatzsteuer: null.

Szenario B — Regelbesteuerung: Dein Jahresumsatz beträgt ebenfalls 22.500 Euro netto. Du schlast 19 Prozent auf und stellst 26.775 Euro brutto in Rechnung. Davon führst du 4.275 Euro Umsatzsteuer ab. Deine Betriebsausgaben bleiben bei 3.200 Euro brutto, aber du ziehst 511 Euro Vorsteuer ab. Effektive Umsatzsteuer-Zahllast: 3.764 Euro. Dein Gewinn vor Einkommensteuer: 19.811 Euro. Der Unterschied zum Kleinunternehmer: 511 Euro mehr — abzüglich des Zeitaufwands für die Voranmeldungen.

Bei niedrigen Betriebsausgaben ist der finanzielle Vorteil der Regelbesteuerung also marginal. Die Rechnung verschiebt sich erst, wenn deine Vorsteuer-relevanten Ausgaben deutlich steigen.

Häufige Fehler bei der Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuer trotzdem ausweisen. Manche Redner schreiben aus Gewohnheit oder wegen einer Rechnungsvorlage „inkl. 0 % MwSt” auf die Rechnung. Das ist falsch. Als Kleinunternehmer weist du gar keine Umsatzsteuer aus — auch nicht mit null Prozent. Stattdessen kommt der Hinweis auf Paragraph 19 UStG.

Umsatzgrenze falsch berechnen. Die 25.000-Euro-Grenze bezieht sich auf den Gesamtumsatz, nicht auf den Gewinn. Fahrtkosten-Erstattungen, die du separat in Rechnung stellst, zählen mit. Wenn du 450 Euro Honorar plus 50 Euro Fahrtkostenpauschale berechnest, liegt dein Umsatz pro Trauerfall bei 500 Euro.

Verzicht ohne Beratung erklären. Wer den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung auf dem Fragebogen ankreuzt, ist für fünf Jahre gebunden. Das rückgängig zu machen, geht nicht. Besprich diese Entscheidung vorher mit einem Steuerberater, der deine Einnahmen- und Ausgabenstruktur kennt.

Annette Fischer aus Hannover hat den Verzicht erklärt, weil ein Bestatter ihr sagte, „richtige Unternehmer rechnen mit Mehrwertsteuer”. Nach zwei Jahren stellte sie fest, dass der Vorsteuerabzug bei ihren geringen Ausgaben kaum ins Gewicht fiel — die Voranmeldungen aber jedes Quartal Zeit kosteten. Sie muss die verbleibenden drei Jahre aussitzen.

Zusammenfassung und Empfehlung

Die Kleinunternehmerregelung ist kein Nachteil und kein Makel. Sie ist ein Werkzeug, das in den ersten Jahren als Trauerredner fast immer die richtige Wahl ist. Du sparst Verwaltung, du sparst Nerven, und du bietest Familien einen transparenten Endpreis.

Der Wechsel zur Regelbesteuerung wird sinnvoll, wenn dein Geschäft wächst und mindestens eines dieser Kriterien zutrifft: Du überschreitest die Umsatzgrenze. Du planst grössere Investitionen. Oder dein Kundenmix verschiebt sich von Direktkunden zu Bestatter-Vermittlungen.

In der Schweiz stellt sich die Frage für die meisten Trauerredner gar nicht — die 100.000-CHF-Grenze ist so hoch, dass sie erst bei Vollzeitarbeit mit Premium-Honoraren greift. In Österreich gibt dir die grosszügige 55.000-Euro-Grenze mit 10-Prozent-Toleranz ebenfalls viel Luft.

Wenn du dir unsicher bist, frag deinen Steuerberater nach einer Vergleichsrechnung für die nächsten drei Jahre. Die meisten erstellen das in einer Stunde. Die Gebühr lohnt sich — eine falsche Entscheidung beim Verzicht kostet dich fünf Jahre.

Tools wie TrauerRede.pro können dir zwar nicht bei der Steuerfrage helfen, aber sie dokumentieren jeden Trauerfall sauber — vom Erstgespräch bis zur fertigen Rede. Wenn du später Fragen zur Gestaltungshöhe deiner Arbeit beantworten musst (Stichwort ermässigter Steuersatz), ist eine lückenlose Dokumentation Gold wert.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Für verbindliche Auskunft zur Kleinunternehmerregelung wende dich an deinen Steuerberater oder dein Finanzamt.


Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung für Trauerredner

Ab welchem Umsatz verliere ich den Kleinunternehmerstatus in Deutschland?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten zwei Schwellen: Dein Vorjahresumsatz darf maximal 25.000 Euro betragen und dein laufender Jahresumsatz darf 100.000 Euro nicht überschreiten. Sobald du eine der beiden Grenzen reisst, musst du ab dem Zeitpunkt der Überschreitung Umsatzsteuer ausweisen. Die alte Grenze von 22.000 Euro galt bis Ende 2024. Prüfe deinen Status jährlich im November, damit du rechtzeitig reagieren kannst.

Kann ich als Kleinunternehmer trotzdem Vorsteuer geltend machen?

Nein. Das ist der zentrale Nachteil der Regelung. Die Mehrwertsteuer auf all deine beruflichen Ausgaben — Anzug, Mikrofon, Fahrtkosten, Fortbildung — zahlst du komplett selbst. Bei niedrigen Betriebsausgaben fällt das kaum ins Gewicht. Sobald du grössere Anschaffungen planst, etwa ein Fahrzeug oder eine Büroausstattung, wird die Regelbesteuerung schnell attraktiver.

Wirkt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer unprofessionell auf Bestatter?

In der Praxis selten. Kleinere Familienbestatter achten kaum auf den Steuerstatus. Grössere Bestattungshäuser mit eigener Buchhaltung bemerken den Unterschied, weil sie aus deiner Rechnung keinen Vorsteuerabzug ziehen können. Das ist selten ein Dealbreaker — kann dir aber bei Honorarverhandlungen einen leichten Nachteil verschaffen.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklaerung abgeben?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuer, nicht von der Einkommensteuerpflicht. Du gibst eine Einkommensteuererklaerung mit Anlage S ab und musst seit dem Besteuerungszeitraum 2024 keine Umsatzsteuererklaerung mehr abgeben (Wachstumschancengesetz). Die laufenden Voranmeldungen entfallen ebenfalls — und genau das spart den grössten Verwaltungsaufwand.

Lohnt sich ein freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?

In drei Situationen ja. Erstens: Du planst grössere Investitionen und willst die Vorsteuer abziehen. Zweitens: Du arbeitest überwiegend mit Bestattern, die den Vorsteuerabzug brauchen. Drittens: Du erwartest, die Umsatzgrenze bald zu überschreiten, und willst den Wechsel kontrolliert angehen. Der Verzicht bindet dich allerdings für fünf Jahre — besprich das vorher mit deinem Steuerberater.

Wie funktioniert die MwSt-Befreiung für Trauerredner in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es keine Kleinunternehmerregelung im deutschen Sinne. Wer weniger als 100.000 CHF Jahresumsatz erzielt, ist nicht MwSt-pflichtig. Die meisten Trauerredner in der Schweiz liegen deutlich unter dieser Schwelle. Der Normalsatz beträgt 8,1 Prozent. Eine freiwillige Registrierung ist möglich, für Redner mit niedrigen Betriebsausgaben aber selten sinnvoll.


Quellen: Paragraph 19 UStG (Fassung ab 1.1.2025); Paragraph 14 Abs. 4 UStG; Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG), Art. 10 Abs. 2 lit. a (Schweiz); Kleinunternehmerregelung Österreich, Paragraph 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 (Fassung ab 1.1.2025). Stand: Mai 2026.

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